Rechtsprechung
LG Verden, 20.05.2005 - 6 T 41/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 197 Abs. 1 Nr. 2 InsO; § 174 Abs. 1 S. 1 InsO; § 242 BGB; § 4 InsO; § 319 Abs. 1 ZPO
Verbindung eines Schlusstermins mit einem Nachprüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen; Aufnahme nachträglich angemeldeter Forderungen in das Schlussverzeichnis und Berücksichtigung bei der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter; Wertung ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbindung eines Schlusstermins mit einem Nachprüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen; Aufnahme nachträglich angemeldeter Forderungen in das Schlussverzeichnis und Berücksichtigung bei der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter; Wertung ...
- zvi-online.de
InsO §§ 38, 133, 174, 197
Keine Berücksichtigung von Forderungsanmeldungen nach Bestimmung eines Schlusstermins für das Schlussverzeichnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Verden, 07.02.2005 - 14 IN 266/03
- LG Verden, 20.05.2005 - 6 T 41/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Krefeld, 28.11.2000 - 93 IK 29/99
Anmeldefrist des § 28 Abs.1 Insolvenzordnung (InsO) als Ausschlussfrist; …
Auszug aus LG Verden, 20.05.2005 - 6 T 41/05
Forderungsanmeldungen, die erst nach Bestimmung des Schlusstermins erfolgen, sind daher regelmäßig als Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu werten, weil der Gläubiger damit zu erkennen gibt, dass er geltend macht, mit der nachgemeldeten Forderung zu Unrecht nicht in das Verzeichnis aufgenommen worden zu sein (vgl. AG Krefeld, ZInsO 2001, 772 f. [AG Krefeld 28.11.2000 - 93 IK 29/99] ; AG Düsseldorf, Rpfleger 2003, 144 f. [AG Düsseldorf 07.10.2002 - 505 IN 29/02] ;… Kübler/Prütting , a.a.O.., § 197 Rdnr. 10). - OLG Köln, 20.05.1992 - 2 W 27/92
Vornahme einer Verteilung durch den Konkursverwalter
Auszug aus LG Verden, 20.05.2005 - 6 T 41/05
Der Insolvenzverwalter hat dann jedoch keine Möglichkeit mehr, diese Forderungen in das Schlussverzeichnis aufzunehmen und bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1992, 1336 f. [OLG Köln 20.05.1992 - 2 W 27/92] ;… Uhlenbruck in: Uhlenbruck, InsO , 12. Aufl., 2003, § 197 Rdnr. 1;… Kübler/Prütting in: Kübler/Prütting, InsO , Stand: Feb. 2005, § 197 Rdnr. 5). - AG Düsseldorf, 07.10.2002 - 505 IN 29/02
Auszug aus LG Verden, 20.05.2005 - 6 T 41/05
Forderungsanmeldungen, die erst nach Bestimmung des Schlusstermins erfolgen, sind daher regelmäßig als Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu werten, weil der Gläubiger damit zu erkennen gibt, dass er geltend macht, mit der nachgemeldeten Forderung zu Unrecht nicht in das Verzeichnis aufgenommen worden zu sein (vgl. AG Krefeld, ZInsO 2001, 772 f. [AG Krefeld 28.11.2000 - 93 IK 29/99] ; AG Düsseldorf, Rpfleger 2003, 144 f. [AG Düsseldorf 07.10.2002 - 505 IN 29/02] ;… Kübler/Prütting , a.a.O.., § 197 Rdnr. 10).
- OLG Stuttgart, 26.06.2008 - 7 U 15/08
Rechtsschutzversicherung: Zahlungsanspruch des versicherten Rechtsanwalts im …
- AG Rheinberg 1/05 - LG Kleve 6 T 41/05. - LG Frankfurt/Oder, 20.07.2006 - 19 T 224/06
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Forderungsanmeldung erst im Schlussverfahren
Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des Amtsgerichts Krefeld (NZI 2001, 45) ist wie auch die Entscheidung des LG Verden (ZinsO 2005, 949 [950]) nicht einschlägig.